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Erklarung zur barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter www.buerokratieabbau­.bayern.de veröffentlichte Internetpräsenz des Beauftragten für Bürokratieabbau der Bayerischen Staatsregierung.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Internetseiten im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG), der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 sowie der Bayerischen Verordnung über die elektronische Verwaltung und die barrierefreie Informationstechnik (Bayerische E-Government-Verordnung – BayEGovV) barrierefrei zugänglich zu machen.


NICHT BARRIEREFREIE INHALTE

Folgende Bereiche sind nicht oder nur eingeschränkt barrierefrei:

  • PDF-Dateien sind noch nicht vollständig in einem barrierefreien Format abrufbar.
  • Einige Dokumente werden von Dritten nur in einer nicht-barrierefreien Fassung auf die Internetseite bereitgestellt.
  • Videos werden bei Youtube mit automatisch generierten Untertiteln versehen. Der Beauftrage für Bürokratieabbau ist bemüht, Videos so schnell wie möglich mit eigens formulierten Untertiteln zu versehen.
  • Eine Webseite gilt als BITV-konform, wenn sie alle Anforderungen der BITV 2.0 erfüllt. Eine Webseite gilt als WCAG-konform, wenn sie alle Erfolgskriterien von Stufe AA der WCAG 2.1 erfüllt. Aufgrund der Überprüfung ist die Internetpräsenz mit den zuvor genannten Anforderungen teilweise vereinbar. Wir arbeiten daran, die barrierefreie Darstellung der Seite zu verbessern.
  • Gebärdensprache wird bisher nicht angeboten.
  • Umsetzung von aria-label ist nicht vollständig
  • Navigation ausschließlich über die Tastatur ist nicht auf allen Seiten gewährleistet

ERSTELLUNG DIESER ERKLÄRUNG ZUR BARRIEREFREIHEIT

Diese Erklärung wurde am 04.09.2023 erstellt. Sie basiert auf einer Selbstbewertung nach https://www.bitvtest.de/bitv_test/­bitv_test_selbst_anwenden/­selbstbewertung.html.


FEEDBAK UND KONTAKTANGABEN

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von www.buerokratieabbau-bayern.de aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann können Sie sich bei uns melden unter: buerokratiaabbau@stk.bayern.de

Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist: 

Walter Nussel, MdL
Beauftragter für Bürokratieabbau der Bayerischen Staatsregierung
Prinzregentenstraße 5, 80538 München
buerokratiaabbau@stk.bayern.de


DURCHSETZUNGSVERFAHREN

Bleibt Ihre Anfrage innerhalb von sechs Wochen ganz oder teilweise unbeantwortet, so haben Sie die Möglichkeit, bei der Durchsetzungsstelle online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen:
Antrag auf Prüfung der Anforderungen an die Barrierefreiheit gem. § 3 BayEGovV

Oder Sie wenden sich an nachfolgend Kontaktadresse der Durchsetzungsstelle:

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
Internet: www.ldbv.bayern.de/­digitalisierung/bitv.html