Medizinprodukte-Betreiberverordnung
Nur beschwerlich auszusprechen, aber dennoch für uns alle von großer Bedeutung – die Medizinprodukte-Betreiberverordnung.
Medizinprodukte – ob beispielsweise Gehhilfen, Kontaktlinsen oder Herzkatheter – werden von uns allen im Laufe des Lebens mehr als nur einmal benötigt. Technisch sehr komplexe Produkte, die ein hohes gesundheitliches Risiko bergen, müssen sehr engmaschig überwacht und gewartet werden. Es gibt jedoch auch eine Vielzahl an Medizinprodukten, die weniger strenger Kontrollen bedürfen, da diese für den Nutzer weniger Gefahren innehaben und ein Mangel leichter sichtbar ist. So bringt man seinen Rollator zur Reparatur, wenn dieser kaputt ist. Eine stetige Überwachung des Produktes scheint hier unverhältnismäßig zu sein.
Die derzeit geltenden Regelungen der MPBetreibV (insbesondre § 3 Abs. II) sehen für viele Medizinprodukte strenge Vorschriften vor. Auch für Produkte bei denen eine engmaschige Überwachung unangemessen erscheint. Dies kostet den Krankenkassen und somit jedem Einzelnen von uns viel Geld. Dieses Geld könnte in vielen andere Bereichen des Gesundheitswesens zielorientiert eingesetzt werden.
Der Beauftragte für Bürokratieabbau empfiehlt deshalb Erleichterungen bei der Instandhaltung und den wartungstechnischen Kontrollen. Hierzu sollten die bundesrechtlichen Vorschriften novelliert und das Hilfsmittelverzeichnis gemeinsam mit dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) angepasst werden.
Denn auch bei Medizinprodukten gilt: Die Patientensicherheit muss gewährleistet sein. Sie sollte aber nicht über reguliert werden, um eine 100prozentige Sicherheit erreichen zu wollen, während andere essenzielle Bereiche des Gesundheitswesens nicht ordnungsgemäß abgedeckt werden können.