Bessere Pflege- und Wohnqualität in Pflegeeinrichtungen
03.06.2024
Die Verordnung zur Ausführung des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (AVPfleWoqG) konkretisiert die ordnungsrechtlichen Bestimmungen des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (PfleWoqG) und enthält Regelungen zur Weiterbildung, zur Einrichtungsleitung, zur Pflegedienstleitung, zur gerontopsychiatrischen Pflege und Betreuung sowie zur Praxisanleitung.
Um das Wohl der Bewohnenden bestmöglich sicherzustellen sowie die Änderungen des zum 01.08.2023 in Kraft getretenen Gesetzes zur Änderung des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes fortzuführen, müssen die Ausführungsbestimmungen an die sich gewandelten Lebenswirklichkeiten und Gegebenheiten in der Praxis angepasst werden.
Der Beauftragte für Bürokratieabbau MdL Walter Nussel hat deshalb zusammen mit Vertretern des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit, Pflege und Prävention (StMGP), den Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderung, Holger Kiesel, den Patienten- und Pflegebeauftragten, MdL Thomas Zöller, sowie Interessenvertreter aus dem Bereich Pflege und Eingliederungshilfe zum Praxis-Check AVPfleWoqG in die Staatskanzlei eingeladen.
Im Rahmen des Praxis-Checks wurde die neue Systematik des AVPfleWoqG vorgestellt und gemeinsam die dargestellten Vorschläge zur Flexibilisierung von personellen und baulichen Mindestanforderungen, zur Vereinfachung von Verfahrensabläufen und zum Bürokratieabbau diskutiert.
Die Änderungsvorschläge wurden von den Interessensvertretern im Allgemeinen und vor allem hinsichtlich der zukünftig stärkeren Berücksichtigung der Bedarfe von Menschen mit Behinderung als auch der stärkeren Differenzierung zwischen den Bereichen Pflege und Eingliederungshilfe und den verschiedenen Wohnformen sowie der Flexibilisierungsansätze positiv bewertet.
Nussel betonte, dass die Novellierung der AVPfleWoqG ein mustergültiges Beispiel für den Mehrwert des Praxis-Checks im Gesetzgebungsverfahren sei. So können Erfahrungen, Erkenntnisse und Anregungen aus der Praxis in großer Runde ausgetauscht werden und dazu beitragen, dass Gesetze und Verordnungen praxisnah und unbürokratisch gestaltet werden.